angeschobener Baum
Bei der Kontrolle zeigt sich aber den Fachleuten, ob der Baum „angeschoben“ ist. Das hört sich für den Laien nicht dramatisch an, ein angeschobener Baum stellt aber eine große Gefahr dar.
Durch den enormen Winddruck hat sich der Baum kaum merklich geneigt, die Wurzeln haben sich gelöst, sind vielleicht sogar gerissen. Schon ein leichter Windstoß kann dann solch einen Baum zu Fall bringen. Diese äußerlich gesund wirkenden Bäume müssen gefällt werden. Das ist sehr schmerzlich und für Baumfreunde nur schwer nachzuvollziehen. Leider können diese Bäume nicht gerettet werden.
Riss
Aufreißen von Rinde und/oder Holzkörper (z.B. durch mechanische Überlastung, Frost oder als Folge von überwachsener/eingeschlossener Fäule).
Stamm
Baumteil zwischen Stammfuß und Kronenansatz oder Stammkopf.
Standsicherheit
Die Standsicherheit beschreibt die ausreichende Verankerung eines Baumes im Boden.
Totholzbeseitigung
Ausschneiden von toten und gebrochenen Ästen aus Gründen der Verkehrssicherheit.
Verkehrssicherheit
Der Zustand eines Baumes (insbesondere Stand- und Bruchsicherheit sowie Lichtraumprofil), in dem er weder in seiner Gesamtheit noch in seinen Teile eine vorhersehbare Gefahr darstellt.
Verkehrssicherungspflicht
§ 823 Abs. 1 BGB besagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Es handelt sich um die Verpflichtung des Baumeigentümers bzw. des auf eine andere Art und Weise für den Baum Verantwortlichen, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um für Dritte möglichst abzuwenden. Es muss also eine regelmäßige Baumkontrolle durchgeführt und dokumentiert werden. Art und Umfang dieser Kontrolle hängt von verschiedenen Faktoren ab: Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs, Baumart und Alter.
Vitalität
Die Vitalität beschreibt die Lebenstüchtigkeit eines Organismus. Grundlage dafür ist die genetische Ausstattung und die äußeren Umweltbedingungen. Die Vitalität von Bäumen äußert sich im Gesundheitszustand, insbesondere in
• Wachstum, Kronenstruktur und Zustand der Belaubung
• der Anpassungsfähigkeit an die Umwelt
• der Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten und Schädlinge
• der Regenerationsfähigkeit
Da vitale Bäume nicht unbedingt verkehrssicher sind – und umgekehrt -, muss zwischen Vitalität und Stand- und Bruchsicherheit unterschieden werden.
Wipfeldürre
Plötzliches oder allmähliches Absterben von Wipfeltrieben. Es kann die Ursache z.B. in einer Schädigung des Gehölzes und/oder Veränderungen seines Umfeldes haben und/oder altersbedingt sein.
Wurzel
Unterirdischer Teil des Baumes, der das Wasser mit den darin gelösten Nährstoffen dem Boden entnimmt, Nährstoffe speichert und den Baum verankert.
Feinwurzel Wurzel mit einem Durchmesser von 0,1 bis 0,5 cm
Die noch feineren Feinstwurzeln mit einem Durchmesser von < 0,1 cm und die Wurzelhaare dienen zur Aufnahme von Wasser und Nährstoffen
Schwachwurzel Wurzel mit einem Durchmesser über 0,5 bis 2 cm. Schwachwurzeln dienen insbesondere dem Wasser- und Nährstofftransport, der Speicherung von Reservestoffen sowie der Verankerung des Baumes
Grobwurzel Wurzel mit einem Durchmesser über 2 cm bis 5 cm. Grobwurzeln dienen insbesondere dem Wasser- und Nährstofftransport, der Speicherung von Reservestoffen sowie der Verankerung des Baumes
Starkwurzel Wurzel mit einem Durchmesser über 5 cm. Starkwurzeln dienen insbesondere der Verankerung des Baumes, aber auch dem Wasser- und Nährstofftransport und der Speicherung von Reservestoffen
Wurzelbereich
Bodenbereich, der vom Baum durchwurzelt wird. Die räumliche Ausdehnung ist Baumart- und Standort bedingt und reicht häufig deutlich über die Kronentraufe hinaus. Die durchwurzelbare Tiefe kann bei gut durchlüfteten Böden mehrere Meter betragen. Ein Teil des Wurzelbereiches ist für die Standsicherheit des Baumes notwendig. Dies ist der statisch wirksame Wurzelbereich (Wurzelraum).
Wurzelschaden
Mechanisch, chemisch oder durch Pilze und andere Schaderreger verursachter Schaden an Wurzeln, welcher die Standsicherheit und/oder die Versorgung des Baumesbeeinträchtigt und/oder gefährden kann. Bei Schäden an Starkwurzeln ist die Gefährdung der Standsicherheit besonders groß.
Zwiesel
Die Gabelung zweier gleich starker Stämmlinge/Äste, die U-förmig(Zugzwiesel) oder V-förmig (Druckzwiesel), häufig auch als Mischform, ausgebildet wird.
Zugzwiesel /U-Zwiesel: U-förmiger Zwiesel, in der Regel nicht bruchgefährdet
Druckzwiesel /V-Zwiesel: V-förmiger Zwiesel, zwischen dessen Stämmlingen/Ästen häufig Rinde eingewachsen ist. Er ist häufiger bruchgefährdet als der U-Zwiesel.
Kronensicherung
Stabilisieren der Krone durch gegenseitiges Verbinden von Ästen und/oder Kronenteilen zu Verminderung der Bruchgefahr.
Rindenschaden/Wunde
Mechanisch oder biologisch verursachte, oberflächige Verletzung (z.B. Anfahrschaden), die bis ins äußere Splintholz reicht und von Pilzen besiedelt werden kann.
Pilz
Im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit sind holzabbauende Pilze solche, welche die Funktion der Leitgewebe beeinträchtigen, von Bedeutung. Zeitweise sichtbares bestimmungsmerkmal der meisten Arten sind ihre Fruchtkörper.
Kronensicherungsschnitt
Extremer Rückschnitt in der Krone ohne Rücksicht auf den Habitus, als Notmaßnahme an Bäumen mit begrenzter Lebenserwartung, zu Herstellung der Verkehrssicherheit.
Abschottung
Reaktion des Holzgewebes in lebenden, reaktionsfähigen Teilen eines Baumes, ausgelöst durch Verletzungen und/oder Fäule, um den Schadbereich gegenüber dem gesunden Gewebe abzugrenzen. Die Wirksamkeit ist von vielen Faktoren abhängig.
Kronenpflege
Ausschneiden von toten, kranken, gebrochenen, beschädigten, sich kreuzenden und reibenden Ästen sowie Vorbeugen von Fehlentwicklungen durch Schnittmaßnahmen überwiegend im Feinast- und Schwachastbereich, bedarfsweise Nachschneiden von Aststummeln.
Krone
Oberer Baumteil aus Stämmlingen, Ästen, Zweigen und Belaubung/Benadelnung.
Lichtraumprofil
Es gibt keine Gesetzliche Vorschrift, die das Lichtraumprofil ausdrücklich erwähnt oder anordnet. Die Pflicht zum Aufasten der Bäume über den Straßen erfolgt aus § 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO. Fahrzeugen mit einer Höhe bis zu 4m ist das gefahrlose Befahren einer Straße zu ermöglichen. Bis zu welcher Höhe der Verkehrsraum von Ästen freizuhalten ist, hängt von der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße ab. Hier sind die Verkehrssicherheit und der ökologische Interesse gegeneinander abzuwägen.
Kappung
Umfangreiches, baumzerstörendes Absetzen der Krone, ohne Rücksicht auf Habitus uns physiologische Erfordernisse. Vom Kappen zu unterscheiden ist das Herstellen eines Kopfbaumes oder Rückschnitt von Formgehölzen.
Holzschaden
Beschädigung des Holzkörpers im Splint- und/oder Kernholzbereich
Holzfäule
Zersetzung oder Abbau des Holzes, der durch Pilze verursacht wird. Die Entwicklung ist wesentlich von der Art des Erregers sowie der Art und dem Gesamtzustand des Baumes abhängig. • Kernfäule/Stammfäule:
Fäule, die in der Regel über Astungswunden oder Wurzelverletzungen zunächst in zentrale Bereiche von Ast oder Stamm vordringt und den Holzkörper von innen nach außen abbaut. Sie entwickelt sich über viele Jahre und kann in der Endphase zum Verlust der Stand- und/oder Bruchsicherheit führen.
• Splintfäule: Von einer oberflächigen Infektion ausgehende Fäule, die sich im Splintholz ausdehnt.
Grünastbruch
Abbrechen einzelner gesunder und vollbelaubter Äste bei Windstille – nach Perioden längerer Trockenheit und/oder starker Hitze.
Freigestellter Baum
Ein vorher (z.B. durch andere Bäume oder Bauwerke) geschützt stehender Baum, der durch das Entfernen benachbarter Bäume oder Bauwerke einer erhöhten Windlast und Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist und bei dem Stand- und Bruchsicherheit niedriger sind als in der ursprünglich geschützten Situation.
Erziehungs- und Aufbauschnitt
Schnittmaßnahme in der Jugendphase zur Erzielung einer der vorgesehenen Funktion des Baumes entsprechenden Krone und zur Vermeidung von Fehlentwicklungen.
Einkürzung von Kronenteilen
Unter der Einkürzung von Kronenteilen versteht man die partielle Einkürzung von Kronenteilen auch im Grob- und Starkastbereich aus statischen Gründen. Um den artgerechten Habitus des Baumes zu erhalten, ist eine Korrektur der gesamten Krone erforderlich.
Bruchsicherheit
Die Bruchsicherheit eines Baumes beschreibt die Fähigkeit, einem Bruch vom Stamm und Kronenteilen sowie Ästen zu widerstehen.
Blitzschaden
Aufreißen und Ablösen der Rinde und/oder Aufspaltung des Holzkörpers durch Blitzeinwirkung
Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs
Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich allgemeiner Auffassung nach den berechtigten Sicherheitserwartungen des Verkehrs. Im Hinblick auf Gefahren durch Bäume ist z. B. bei einer stark frequentieren Straße die berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs höher als bei einer Straße mit untergeordneter Verkehrsbedeutung. Die Sicherheitserwartung des Verkehrs kann nicht allgemein festgelegt, sondern muss für den Einzelfall festgelegt werden.
Baumpflege
Alle Maßnahmen am Baum und im Baumumfeld zur Vermeidung von Fehlentwicklungen und zur Erhaltung, Verbesserung der Vitalität und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Baumkontrolle
Unter Baumkontrolle versteht man die fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme des Baumes vom Boden, sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen einzelnen Kompartimenten: Kronen-, Stamm- und Wurzelbereiches sowie des Baumumfeldes. Sie dient der Überprüfung der Verkehrssicherheit.