Es gibt keine Gesetzliche Vorschrift, die das Lichtraumprofil ausdrücklich erwähnt oder anordnet. Die Pflicht zum Aufasten der Bäume über den Straßen erfolgt aus § 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO. Fahrzeugen mit einer Höhe bis zu 4m ist das gefahrlose Befahren einer Straße zu ermöglichen. Bis zu welcher Höhe der Verkehrsraum von Ästen freizuhalten ist, hängt von der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße ab. Hier sind die Verkehrssicherheit und der ökologische Interesse gegeneinander abzuwägen.